Voraussetzungen für eine Hospiz-Aufnahme

Die Hospizbetreuung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase ist inzwischen nach § 39 a SGB V eine staatlich und gesetzlich anerkannte Pflegeform.

Nach dieser gesetzlichen Regelung werden auch die Kosten für einen Hospizplatz mit den Krankenkassen und den Pflegekassen abgerechnet und von diesen fast vollständig übernommen.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Aufnahme in ein Hospiz werden durch eine ärztliche Hospizbescheinigung geregelt.

Im Hospiz Stella Maris nehmen wir schwerstkranke und sterbende Menschen auf, die an einer unheilbaren, fortschreitenden und/oder weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist und bei denen eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht mehr nötig, und eine ambulante Betreuung nicht möglich ist.

Hierzu zählen Menschen mit Tumorerkrankungen, AIDS, MS, ALS, Herz- und Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenschädigungen und austherapierte Bronchialerkrankungen.
 
 
 
 
Voraussetzungen für eine Aufnahme
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