
Für eine unkomplizierte und kurzfristige Aufnahme in unserem Hospiz möchten wir Ihnen hier eine Hilfe anbieten. Die Anträge dienen der Überleitung von zuhause oder einem Krankenhaus in unser Hospiz Stella Maris.
Die Hospizbetreuung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase ist inzwischen nach § 39 a SGB V eine staatlich und gesetzlich anerkannte Pflegeform.
Nach dieser gesetzlichen Regelung werden auch die Kosten für einen Hospizplatz mit den Krankenkassen und den Pflegekassen abgerechnet und von diesen fast vollständig übernommen. 10% werden über Spenden finanziert.
Die Formalien
Ausgestellt wird vor Aufnahme:- die Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung
(durch den Arzt) - der Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen
(durch den Versicherten od. dessen Angehörige)
Bitte richten bei der ärztlichen Bescheinigung gezielt das Augenmerk auf die Angaben zum „besonderen palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Bedarf“!
Die beiden Dokumente werden an die entsprechende Pflegekasse des Patienten und das Hospiz gefaxt. Es besteht eine Vereinbarung mit den Krankenkassen, wonach diese binnen 2 Werktagen den Antrag bearbeitet haben.
Zumeist sind unsere Aufnahmeanfragen als dringend anzusehen. Daher empfiehlt es sich die Beantragung der vollstationären Hospizleistungen früh einzuleiten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns! Ihre Ansprechpartnerin für eine Hospizanfrage:
Frau Tatjana Kolb
Tel. +49 (0)24 43 / 98 14 -805
Fax +49 (0)24 43 / 98 14 -730
Downloads:
- Ärztliche Bescheinigung
- Antrag des Versicherten
Aufnahmeformulare